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Länder gestehen ARD und ZDF mehr Freiraum im Netz zu - Eigener Handy-Sender mit Gemeinschaftsprogramm

Die Länder kommen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hinsichtlich deren zukünftiger Online-Aktivitäten entgegen. Ein knappes Jahr bevor der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten wird, werden erste Grundzüge der Novellierung bekannt. Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ (Dienstagsausgabe) werden ARD und ZDFDie Länder kommen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hinsichtlich deren zukünftiger Online-Aktivitäten entgegen. Ein knappes Jahr bevor der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten wird, werden erste Grundzüge der Novellierung bekannt. Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ (Dienstagsausgabe) werden ARD und ZDF in Zukunft eigenproduzierte Sendungen und Zusatzangebote eine Woche lang nach der TV-Aussendung im Internet verbreiten dürfen. Zudem können, sofern ein Konzept vorliegt, das im Drei-Stufen-Test genehmigt wird, Angebote auch länger ins Netz sowie besonders beliebte Filme und Serien bereits vorab online ausgestrahlt werden, heißt es in der Zeitung weiter. „Wir werden Previews erlauben“, zitiert das „Handelsblatt“ den Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei Martin Stadelmaier. Wie es in dem Bericht weiter heißt, sollen die beiden Rundfunkanstalten einen eigenen Handy-Kanal bekommen, mit einem gemeinsamen mobilen Programm von ARD und ZDF.

Dies ist eine Meldung aus unserem digitalen Nachrichtendienst \"Digitalmagazin\".

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